Grundausbildung:


Die praktische Mindestausbildung

beginnt mit der Grundausbildung und wird mit der besonderen

Fahrausbildung (Sonderfahrten) abgeschlossen. Die Dauer der

Grundausbildung ist abhängig von der Fertigkeit des Fahranfängers. Der

Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die notwendigen Voraussetzungen

erfüllt oder nicht.

Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen

ist, und das Fahrzeug sicher beherrscht wird und der Fahrschüler auch

schwierige Verkehrssituationen bewältigen kann wird mit den

Sonderfahrten begonnen.

Der Fahrschüler muss die Mindestanzahl der Sonderfahrten absolvieren, unabhängig von seinem können.

Die Sonderfahrten unterteilen sich in:


  • 5x 45min Überlandfahrten (Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft, mindestens 50 km am Stück)
  • 4x 45min Autobahnfahrten  (Fahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und dem Befahren von Autobahnkreuzen)
  • 3x 45min Fahrten

    bei Dämmerung und Dunkelheit (Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit,

    hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaft und in Städten)

DIE EINZELNEN KLASSEN:

Die praktische Mindestausbildung: Klasse AM

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Die Praktische Prüfung ist abzulegen.


Prüfungsdauer mindestens 55 Minuten.

Prüfungsinhalte:


Sicherheitskontrolle;Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften.

Die praktische Mindestausbildung: Klasse A1

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

  • 5 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)

Die Praktische Prüfung ist abzulegen.

Prüfungsdauer mindestens 70 Minuten.

Prüfungsinhalte:

Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

Die praktische Mindestausbildung: Klasse A2

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung (die Zahl der

Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem

Lernfortschritt).

  • 5 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)


Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der

Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon

überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse

besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch

nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt:

1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen

Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 2 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)


Die Praktische Prüfung ist abzulegen.

Prüfungsdauer mindestens 70 Minuten.

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 60 Minuten. (Aufstieg)

Prüfungsinhalte:


Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

Bei

der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische

Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der

jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Die praktische Mindestausbildung: Klasse A

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

  • 5 Fahrstunden3) Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden3) Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden3) bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)


Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

Bei

mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der

Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon

überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse

besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch

nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt:

1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen

Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 2 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)

 
Die Praktische Prüfung ist abzulegen
.

Prüfungsdauer mindestens 70 Minuten.

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 60 Minuten.

Prüfungsinhalte:


Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

Bei

der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische

Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der

jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Die praktische Mindestausbildung: Klasse B

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

  • 5 Fahrstunden Überland; (zu je 45 Minuten)
  • 4 Fahrstunden Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)


Die Praktische Prüfung ist abzulegen.

Prüfungsdauer mindestens 55 Minuten.

Prüfungsinhalte:


Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

Die praktische Mindestausbildung: Klasse BE

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler- Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

  • 3 Fahrstunden Überlan; (zu je 45 Minuten)
  • 1 Fahrstunde Autobahn; (zu je 45 Minuten)
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit; (zu je 45 Minuten)


Die Praktische Prüfung ist abzulegen
.

Prüfungsdauer mindestens 55 Minuten.

Prüfungsinhalte:


Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

Die praktische Mindestausbildung: Klasse B96

Praktische Übungen; 210 Minuten.

Fahren im Realverkehr; 60 Minuten.

Die Praktische Prüfung entfällt!

Kontakt

Fahrschule Born
Hechinger Str. 57
72461 Albstadt

Tel: 07432 - 6058083 Mobil: 0176 - 84426293 Email: tohu1410@gmx.de

Öffnungszeiten

Anmeldezeiten:
Di. + Do. ab 18.30 Uhr

oder per:
- WhatsApp
- Email
- Telefonisch
- Anmeldeformular auf dieser Website, sowie über die Social Media Kanäle Facebook und Instagram.

Unterrichtszeiten:

Dienstag: Beginn 19.30 Uhr
Donnerstag: Beginn 19.00 Uhr
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