Die theoretische Mindestausbildung: Mofa
In einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa- Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. | Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa- Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden. |
6 Doppelstunden*) | 6 Doppelstunden *) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Die Theorieprüfung ist abzulegen.
- Fragebogen mit 20 Fragen (ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)
Einspurige,
einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn
ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf
ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die
Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse AM
Bei Ersterwerb: | Bei Erweiterung: |
12 Doppelstunden Grundstoff*) | 6 Doppelstunden Grundstoff*) |
2 Doppelstunden Zusatzstoff*) | 2 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen.
- bei
Ersterteilung, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es
sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
- bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen ; zulässige Fehlerpunkte 6
Zweirädrige
Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45
km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW
Nenndauerleistung (Elektromotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder
bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei
Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen
Verbrennungsmotoren (z. B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei
Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen
ohne die Masse der Batterie).
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A1
Bei Ersterwerb: | Bei Erweiterung: |
12 Doppelstunden Grundstoff*) | 6 Doppelstunden Grundstoff*) |
4 Doppelstunden Zusatzstoff*) | 4 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen.
- bei
Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es
sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
- bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6
Krafträder
(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer
Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der
Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
und
dreirädrige
Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum
von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von
bis zu 15 kW.
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A2
Bei Ersterwerb: | Bei Erweiterung: |
---|---|
12 Doppelstunden Grundstoff*) | 6 Doppelstunden Grundstoff*) |
4 Doppelstunden Zusatzstoff*) | 4 Doppelstunden Zusatzstfoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen.
- bei
Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei
denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
- bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen ; zulässige Fehlerpunkte 6
Krafträder
(auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,
bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht
übersteigt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A
Bei Ersterwerb: | Bei Erweiterung: |
12 Doppelstunden Grundstoff*) | 6 Doppelstunden Grundstoff*) |
4 Doppelstunden Zusatzstoff*) | 4 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen
- bei
Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es
sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
- bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/ h
und
dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum
von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/ h und mit einer Leistung über
15 kW.
Die theoretische Mindestausbildung: Klasse B
Bei Ersterwerb: | Bei Erweiterung: |
12 Doppelstunden Grundstoff*) | 6 Doppelstunden Grundstoff*) |
2 Doppelstunden Zusatzstoff*) | 2 Doppelstunden Zusatzstoff*) |
*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Theorieprüfung ist abzulegen
- bei
Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es
sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
- bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung
von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger
Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht
überschritten wird).
Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Die Theorieprüfung entfällt.
Fahrzeugkombinationen,
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder
Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
Theorie: 150 Minuten; die Theorieprüfung entfällt.
Fahrzeugkombinationen,
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg
zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet,
aber 4250 kg nicht übersteigt
Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich.
Kontakt
Hechinger Str. 57
72461 Albstadt
Öffnungszeiten
Di. + Do. ab 18.30 Uhr
oder per:
- Telefonisch
- Anmeldeformular auf dieser Website, sowie über die Social Media Kanäle Facebook und Instagram.
Unterrichtszeiten:
Dienstag: Beginn 19.30 Uhr
Donnerstag: Beginn 19.00 Uhr