Die theoretische Mindestausbildung: Mofa

 

In einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa- Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa- Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
6 Doppelstunden*)6 Doppelstunden *)


*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten


Die Theorieprüfung ist abzulegen.

  • Fragebogen mit 20 Fragen (ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)


Einspurige,

einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn

ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf

ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die

Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse AM

Bei Ersterwerb:Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*)6 Doppelstunden Grundstoff*)

2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

2 Doppelstunden Zusatzstoff*)



*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.


Die Theorieprüfung ist abzulegen.

  • bei

    Ersterteilung, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es

    sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen ; zulässige Fehlerpunkte 6


Zweirädrige

Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45

km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW

Nenndauerleistung (Elektromotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder

bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei

Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen

Verbrennungsmotoren (z. B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei

Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige

Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen

ohne die Masse der Batterie).

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A1

Bei Ersterwerb:Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*)6 Doppelstunden Grundstoff*)
4 Doppelstunden Zusatzstoff*)4 Doppelstunden Zusatzstoff*)


*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

Die Theorieprüfung ist abzulegen.

  • bei

    Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es

    sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6


Krafträder

(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer

Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der

Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

und

dreirädrige

Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum

von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten

Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von

bis zu 15 kW.

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A2

Bei Ersterwerb:  Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*)6 Doppelstunden Grundstoff*)
4 Doppelstunden Zusatzstoff*)4 Doppelstunden Zusatzstfoff*)


*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

Die Theorieprüfung ist abzulegen.

  • bei

    Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei

    denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen ; zulässige Fehlerpunkte 6


Krafträder

(auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW,

bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht

übersteigt.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse A

Bei Ersterwerb:Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*)6 Doppelstunden Grundstoff*)
4 Doppelstunden Zusatzstoff*)4 Doppelstunden Zusatzstoff*)


*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

Die Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei

    Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es

    sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen;  zulässige Fehlerpunkte 6


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer bbH von mehr als 45 km/ h

und

dreirädrige

Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW  und dreirädrige

Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum

von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten

Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/ h und mit einer Leistung über

15 kW.

Die theoretische Mindestausbildung: Klasse B

Bei Ersterwerb:Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff*)6 Doppelstunden Grundstoff*)
2 Doppelstunden Zusatzstoff*)2 Doppelstunden Zusatzstoff*)

*) Anzahl Doppelstunden je 90 Minuten

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

Die Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei

    Ersterwerb, Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es

    sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet

  • bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; bei Erweiterung, Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6


Kraftfahrzeuge

- ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer

zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung

von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und

gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von

nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger

Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht

überschritten wird).

Die Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung entfällt.

Fahrzeugkombinationen,

die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder

Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers

oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)

Theorie: 150 Minuten; die Theorieprüfung entfällt.

Fahrzeugkombinationen,

die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg

zGM bestehen, sofern die zGM der Kombination 3500 kg überschreitet,

aber 4250 kg nicht übersteigt

Spezielle Schulung in der Fahrschule erforderlich.

Kontakt

Fahrschule Born
Hechinger Str. 57
72461 Albstadt

Tel: 07432 - 6058083 Mobil: 0176 - 84426293 Email: tohu1410@gmx.de

Öffnungszeiten

Anmeldezeiten:
Di. + Do. ab 18.30 Uhr

oder per:
- WhatsApp
- Email
- Telefonisch
- Anmeldeformular auf dieser Website, sowie über die Social Media Kanäle Facebook und Instagram.

Unterrichtszeiten:

Dienstag: Beginn 19.30 Uhr
Donnerstag: Beginn 19.00 Uhr
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