B¹/ B17² | Kraftfahrzeuge
– ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als
acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren
Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht
übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge
(mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der
Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist). |
| ¹ Anmerkung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt in Deutschland, sofern der
Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von
Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig-
bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden,
wenn diese eine Gesamtmasse von 3500 kg jedoch nicht mehr als 4250 kg
aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden.
Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen
Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein. ² Anmerkung: Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet. |